Sonderlängen und –Breiten

Wenn sie in ihrem Unternehmen z. B. Sonderpaletten einsetzen sind einige Dinge zu beachten. Grundsätzlich ist es möglich die Gabeln des Waagehubwagens zu verkürzen, zu verlängern, zu verschmälern oder auch zu verbreitern. Die Gabellänge muss mindestens 850mm betragen und kann auf 3000mm verlängert werden. Ab einer Gabellänge von 1600mm müssen allerdings mindestens 6 (anstelle von 4) Wiegezellen verbaut werden um genaue Wiegeergebnisse zu erhalten. Dieser Umstand erklärt auch den „Preissprung“ von Gabellänge 1500mm im Vergleich zu Gabellänge 1600mm. Die Tragbreite, d. h. das Maß von Außenkante Gabel bis zur gegenüberliegenden Außenkante Gabel, muss mindestens 480mm betragen und kann auf Kundenwunsch bis auf 680mm verbreitert werden. In jedem Fall sollten sie eine Zeichnung oder Skizze mit allen Maßen ihrer Sonderpalette einreichen damit ein passendes Gerät konzipiert werden kann.

 

Dabei sind folgende Angaben besonders wichtig: